
Wir messen den Wert einer Gesellschaft nicht an ihrem Wohlstand, sondern an der Bereitschaft ihrer Bürger und Bürgerinnen, Herzensdienste zu leisten.
ES KOMMT VON HERZEN: WIR ENGAGIEREN UNS FÜR DAS WOHL VON KINDERN UND JUGENDLICHEN
Die GESCHE HUGGER & MARION GLAGAU -STIFTUNG ist eine bekannte und geschätzte Organisation, die sich um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Nordrhein-Westfalen kümmert. Sie hilft diesen Menschen in seelischer und materieller Hinsicht, indem sie ihnen Unterstützung und finanzielle Hilfe gibt.
Herzensangelegenheiten der Stiftung
Finanzielle Förderung
Stipendien, Preis- und Fördergelder zur Förderung der Erziehung, Bildung und Ausbildung benachteiligter Kinder und Jugendlicher.
Partnerprojekte
Partnerschafts- und Entwicklungshilfeprojekte mit anderen Stiftungen und Projektträgern in Co-Finanzierung.
Familien-Projekte
Durchführung von eigenen Familien-Projekten und Unterstützung von in Not befindlichen, schutzbedürftigen jungen Menschen.
Projekte möglich machen
Unterstützung von gemeinnützigen, förderungswürdigen privatrechtlichen und öffentlichen Projektträgern.
Die strategischen Förderkriterien
der Stiftung Herzensdienste
In unserer Stiftung bewerten wir jeden Förderantrag nach folgenden strategischen Kriterien:
Regionalität
Nordrhein-Westfalen ist Lebensmittelpunkt und berufliche Heimat der Stifterinnen Gesche Hugger und Marion Glagau und daher der privilegierte Anwendungsraum der Stiftung.
Qualität
Eine Aussicht auf Förderung haben grundsätzlich solche Vorhaben, die hohen qualitativen Maßstäben ihres jeweiligen Feldes entsprechen.
Langfristigkeit
In unserer Förderung setzen wir insbesondere auf längerfristige Vorhaben, die einen dauerhaften Effekt auf die geförderte(n) Person(en) bzw. Organisationen haben.
Partnerschaft
Der Antragsteller muss verdeutlichen, dass die beteiligte(n) Person(en) bzw. Organisationen eine gemeinsame inhaltliche und finanzielle Verantwortung übernehmen und auf Augenhöhe miteinander kooperieren.
Evaluation
Projekte, die während des Förderzeitraums wissenschaftlich begleitet und evaluiert werden können, werden bevorzugt gefördert.
Systemische Wirkung in die Gesellschaft
Stiftungen sind vor allem dort erfolgreich, wo sie langfristige Ziele verfolgen. Daher sind wir vor allem an systemisch wirkenden Projekten interessiert. Um die Nachhaltigkeit unserer Förderung sicherzustellen, wollen wir bereits bei der Antragstellung bzw. Projektplanung wissen, wie eine sich an unsere Förderung anschließende, langfristige Verankerung im System erreicht werden soll.
Antragsskizze auf eine Förderung durch die Stiftung „Herzensdienste“
Wenn Sie bei der Gesche Hugger & Marion Glagau-Stiftung eine Förderung beantragen möchten, lesen Sie bitte zunächst die Informationen zu unseren Förderkriterien und überprüfen Sie, ob ihr Vorhaben damit vereinbar ist. Im ersten Schritt reichen Sie zunächst nur eine Antragsskizze (siehe Antragsformular unten auf dieser Seite) ein.
Die Antragsskizze sollte folgende Informationen enthalten:
Antragsteller (Vorname, Name, Funktion, Institution, Anschrift, Telefon, E-Mail)
Projekttitel
Kurze Projektbeschreibung (1.000 bis 3.000 Zeichen) mit
Erläuterung, inwieweit das Projekt die Förderkriterien der Stiftung erfüllt
Förderbereich der Stiftung
Regionale Zuordnung des Förderprojektes
Beantragte Fördersumme
Prüfung durch die Stiftung
Nach Eingang Ihres Antrages prüfen wir Ihren Antrag. Die Prüfung kann bis zu 12 Wochen dauern. Wir möchten Sie bitten, während dieser Phase von Nachfragen bei der Stiftung abzusehen. Denn erst nach der Vorprüfung können wir Aussagen zu Ihrem Vorhaben treffen. Sofern von unserer Seite Fragen bestehen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Wenn die Vorprüfung positiv ausfällt, werden wir Sie einladen, einen ausführlichen Vollantrag zu stellen.
Zusätzlich zu den Angaben der Antragsskizze sollte der Vollantrag folgende Informationen enthalten:
Ausführliche Projektbeschreibung
Angaben zu den gesellschaftlichen Wirkungen des Projekts
Angaben zu allen Projektbeteiligten (insbesondere Mitantragsteller, Projektleitung, Kooperationspartner, Co-Finanzierer)
Detaillierter Finanzplan
Zeit- und Meilensteinplan
Angaben zur Evaluation des Projekts
Angaben zur Nachhaltigkeit des Projekts
Ihr Vollantrag wird anschließend stiftungsintern vom Vorstand und Kuratorium geprüft. Gegebenenfalls ist eine Überarbeitung des Vollantrags erforderlich. In vielen Fällen holen wir außerdem ein externes Gutachten zur Bewertung Ihres Vorhabens ein. Sofern von unserer Seite Klärungsbedarf besteht, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Im Rahmen von Projektaufrufen kann es zu einem verkürzten oder abweichenden Ablauf kommen.
Ihr Antrag an die Gesche Hugger & Marion Glagau-Stiftung
Antrag auf Förderung eines Projektes und Teilnahmeantrag bei einem Projektaufruf der Stiftung
*Die mit einem Stern gekennzeichneten Felder sind Pflichtangaben